Eine Reise in die vereinigten Staaten von Amerika wird häufig auch zum Einkaufen genutzt. In den USA gibt es zum Teil Artikel, die in Europa nicht oder noch nicht verkauft werden. Andere Produkte sind günstiger oder aufgrund des günstigen Wechselkurses lohnend. Aber worauf muss geachtet werden, wenn verschiedene Waren nach Europa eingeführt werden sollen?
Generelle Einfuhrverbote
Generell ist es verboten, Waren einzuführen, die unter das Washingtoner Artenschutzabkommen fallen. Dazu gehören sowohl wildlebende Pflanzen und Tiere, als auch Produkte, die aus Teilen solcher Tiere und Pflanzen hergestellt wurden. Das können zum Beispiel Kakteen oder Orchideen sein, wobei auch deren Samen unter dieses Abkommen fallen. Besondere Vorsicht ist bei bestimmten Tierfellen oder Schmuck geboten, der aus Knochen oder Zähnen von Tieren hergestellt wurde. Eisbärfell oder Schlangen- und Krokodilleder können ebenfalls unter das Abkommen fallen. Man sollte sich immer genauestens über die geltenden Vorschriften informieren. Waffen und Drogen unterliegen natürlich strengen Gesetzen, ebenso Medikamente, auch dann, wenn diese vom Arzt verschrieben wurden.
Zollbestimmungen der EU
Wer nach Deutschland einreist, der unterliegt den Zollbestimmungen der europäischen Union. Tabakprodukte sind reglementiert. 200 Zigaretten oder 50 Zigarren können maximal zollfrei eingeführt werden. Wer diese Mengen überschreitet, der ist verpflichtet, sich beim Zoll zu melden und die Waren anzugeben bzw. die Zölle dafür zu bezahlen. Wenn Unklarheiten bestehen, geben die Zollbeamten gerne Auskunft. Alkoholische Getränke dürfen ebenfalls nur in beschränkten Mengen zollfrei über die Grenze gebracht werden. Es darf ein Liter Alkohol von mehr als 22% mitgeführt werden, oder zwei Liter Alkohol von weniger als 22%. Alternativ kann man vier Liter Wein ohne Kohlensäure oder 16 Liter Bier transportieren, was aber bei einer Einreise aus den USA schon alleine wegen des Gewichts eher nicht sinnvoll scheint. Was die Souvenirs, Kleidungsstücke, Bücher, DVDs oder Elektrogeräte betrifft, so fallen diese unter die Bestimmung, dass jeder Reisende Waren im Wert von 430 Euro mit in die EU bringen darf. Gegenstände des persönlichen Bedarfs, die man auch schon auf dem Hinweg im Koffer hatte, werden nicht berücksichtigt. Berücksichtigt werden allerdings die Gegenstände, die im Urlaub erworben werden. Daher empfiehlt es sich, für Souvenirs und Mitbringsel immer die Kassenzettel aufzuheben, um im Falle einer Kontrolle den Wert des jeweiligen Gegenstandes zu belegen. Dies gilt besonders für Artikel, die im Sonderangebot erworben wurden. Denn sollte ein Nachweis fehlen, schätzen die Zollbeamten den Artikel meist auf den Originalpreis. Es empfiehlt sich daher alles aufzubewahren und vor Abflug alles zu kontrollieren.
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